Dienstag, Oktober 08, 2013
Wiederaufnahme...nach dem Sommerloch...am 2.10.2013
Im ersten Teil des Abend haben wir über eine Neuausrichtung unseres Kreises gesprochen.
Mehr darüber wird in Kürze auf dieser Seite zu lesen sein.
Im zweiten Teil haben wir über einen Fall beraten, der über die gerichtsnahe Mediation
in unseren Kreis gekommen ist. Der Fall betrifft ein zivilrechtliches Verfahren.
Allerdings hatte der Fall vor allem auch einen familienrechtlichen Hintergrund. Es war vor allem aber
auch ein zeitgleiches Familienrechtsverfahren anhängig, das aber
nicht in der Mediation war. Uns schien aber deutlich, dass hinter dem Mediations-Fall
ein Lebenssachverhalt stand, in dem die Familienrechtsstreitigkeit eine maßgebliche Rolle spielte.
Somit stellte sich die Frage, ob man als Mediator auch
den familienrechtlichen Hintergrund mit in die Mediation nehmen darf, obwohl
dieser nicht in eine Mediation gegeben worden war.
Unserer Meinung nach sind und bleiben es die Parteien, die Inhalt und Umfang
der in einer Mediation zu bearbeitenden Themen bestimmen. Sofern die Parteien also
einen Bearbeitung des gesamten Lebenssachverhaltes wünschen, sollte der Mediator
diesen Auftrag auch annehmen können. Allerdings müsste er dann in jedem Fall auch
das zuständige Familiengericht mit ins Boot holen.
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