Dienstag, Oktober 08, 2013

Wiederaufnahme...nach dem Sommerloch...am 2.10.2013

Im ersten Teil des Abend haben wir über eine Neuausrichtung unseres Kreises gesprochen. Mehr darüber wird in Kürze auf dieser Seite zu lesen sein. Im zweiten Teil haben wir über einen Fall beraten, der über die gerichtsnahe Mediation in unseren Kreis gekommen ist. Der Fall betrifft ein zivilrechtliches Verfahren. Allerdings hatte der Fall vor allem auch einen familienrechtlichen Hintergrund. Es war vor allem aber auch ein zeitgleiches Familienrechtsverfahren anhängig, das aber nicht in der Mediation war. Uns schien aber deutlich, dass hinter dem Mediations-Fall ein Lebenssachverhalt stand, in dem die Familienrechtsstreitigkeit eine maßgebliche Rolle spielte. Somit stellte sich die Frage, ob man als Mediator auch den familienrechtlichen Hintergrund mit in die Mediation nehmen darf, obwohl dieser nicht in eine Mediation gegeben worden war. Unserer Meinung nach sind und bleiben es die Parteien, die Inhalt und Umfang der in einer Mediation zu bearbeitenden Themen bestimmen. Sofern die Parteien also einen Bearbeitung des gesamten Lebenssachverhaltes wünschen, sollte der Mediator diesen Auftrag auch annehmen können. Allerdings müsste er dann in jedem Fall auch das zuständige Familiengericht mit ins Boot holen.

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