Dienstag, September 29, 2009

Protokoll unseres letzten Treffens vom 16. September

Im kleinen Kreis zu sechst haben wir einen interessanten Abend mit mehreren Fallbesprechungen u.a. verbracht.

Zunächst ging es um die Situation, dass die Mediatorin im Ergebnisprotokoll eine falsch errechnete Jahreszahl festgehalten hat. Wie geht die Mediatorin damit um, wie ist ihr Selbstverständnis: belässt sie die Sache in der Eigenverantwortung der Medianten und gibt keinen Hinweis oder gibt sie aus Fairnessgründen einen Hinweis an die Medianten verbunden mit der Aufforderung, sich zu diesem Punkt zu äußern?

Dann ging es um einen streitigen Erbrechtsfall und die Frage, wie hier ein Mediationsverfahren eingeführt werden könnte. Soll der Vorschlag nur an die anwaltlich vertretenen Mitglieder über die Anwälte erfolgen oder auch direkt an die anderen Beteiligten gehen? Kann die Parteivertreterin Vorschläge für Mediatoren machen? Wichtig ist für die Anwältin, keine Verantwortung für das Ob und Wie einer Mediation zu übernehmen.

Auch im nächsten Fall (Anfrage Familienmediation) ging es um die immer wieder auftauchende Abgrenzungsproblematik Anwalt / Mediator. Im Erstgespräch ist gründlich zu klären, ob es tatsächlich um das gemeinsame Klären von Konflikten geht oder ob nicht doch eine Rechtsberatung gewünscht ist. Entsprechend der eigenen Aufstellung ist dann weiter zu verfahren.

Es wurde vom kürzlich in Köln gehaltenen Seminar „Kinder in der Mediation“ von Heiner Krabbe berichtet. Es war ein sehr beeindruckendes Seminar, aus dem vieles mitgenommen werden konnte. In Rollenspielen konnte nachempfunden werden, wie es Kindern mit der Trennung der Eltern gehen kann. Herr Krabbe hat viel von seinem Wissen um dieses Thema aus jahrelanger Beschäftigung damit weitergeben können. Eine Fortsetzung dieses Seminars ist geplant.
Für unsere Gruppe bietet Eva Wank an, Teile aus diesem Seminar hier vorzustellen.

Schließlich ging es um die Vorbesprechung eines sehr komplexen Falles aus dem Bereich der innerbetrieblichen Mediation unter Beteiligung von zwei Mediatoren, sechs untereinander zerstrittenen Betriebsratsmitgliedern und zwei Gewerkschaftsvertretern; es stehen drei Tage für die Mediation zur Verfügung, Auftraggeber ist die Gewerkschaft. Die Mediatorin hat den Fall vorgestellt und sich dann außerhalb des Kreises sitzend die Überlegungen und Hypothesen der anderen angehört. Es wurden Ideen zu den Bereichen Ablaufgestaltung, Zeitmanagement, methodische Herangehensweise, Interessen der einzelnen Beteiligten usw. gesammelt.

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