Freitag, November 13, 2009

Unser Treffen am 21. Oktober

Themen unseres letzten Treffens:
  • Umgang mit Fehler in der Mediationsvereinbarung
In dem ersten Fall ging es um eine Familienmediation, in der während der Mediation (Interessenklärung) beide Parteien darüber einig waren, dass solange nachehelicher Unterhalt gezahlt wird, bis der gemeinsame Sohn 14 Jahre alt ist. In der Vereinbarung wurde dann von beiden Parteien einvernehmlich formuliert, dass der Unterhalt für den gemeinsamen Sohn 2011 enden soll. Die Mediatorin hat dann nach der Mediation bei der endgültigen Formulierung der Abschussvereinbarung festgestellt, dass damit der Unterhalt endet, wenn der Sohn 13 Jahre ist und nicht 14. Es war nicht klar, ob dies nun irrtümlich oder bewußt so formuliert war. An diesem Thema entspann sich eine spannende Diskussion über die Verantwortung des Mediator für den Inhalt einer Abschlussvereinbarung. Während einige Mediatoren sich von den Parteien die Formulierungen diktieren lassen, bzw. die Medianden damit zum Anwalt schicken, arbeiten andere Mediatoren die Abschlussvereinbarung auch in rechtsverbindlicher Form aus, zum Teil wollen die Medianden gerade als Mediationsergebnis einen rechtsgültigen Vertrag.

  • Rechtsinfo vs. Rechtsberatung:

In diesem Kontext wurde auch das Thema Haftung und Rechtsberatung besprochen: Was passiert, wenn beispielsweise die Parteien einen Unterhaltsverzicht vereinbaren, dies aber, was dem Anwaltmediator bekannt ist, nicht rechtswirksam vereinbart werden kann / Ansprüche verjährern / Schriftformerfordernisse nicht eingehalten werden? Inwieweit besteht hier die Gefahr, als Mediator mißbraucht zu werden? Auch hier zeigte sich einmal mehr, wie wichtig die ständige Reflexion der eigenen Rolle ist.

  • Bögen in der Familienmediation

Ein weiteres Thema betraf den Umgang mit den Bögen zum monatlichen Budget / zum Vermögensverzeichnis in der Familienmediation, was einer Mediatorin Schwierigkeiten bereitete. Da die Bögen von den meisten Mediatoren nicht eingesetzt werden, bzw. den Nicht-Familien-Mediatoren erst gar nicht bekannt sind hatte sich dies Thema dann schnell erledigt.

Zuletzt haben wir dann nochmal die Vorbereitung einer Co-Mediation und den Kontakt mit den Parteien und deren Anwälten besprochen.

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